Hausfrühförderung (HFF)
Säuglinge & Kleinkinder
Förderung von Kleinkindern – damit sich Ihr Kind bestmöglich entwickelt
Wir helfen Ihrem Kind – von der Geburt bis zum Schuleintritt (0-6 Jahre):
- wenn es nicht altersgemäß entwickelt ist
- wenn es in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt ist
- wenn es körperliche, sprachliche, kognitive oder sozial-emotionale Auffälligkeiten zeigt
Unsere Hausfrühförderung unterstützt Sie bei Ihnen zu Hause, damit Sie Ihr Kind so früh wie möglich dabei unterstützen können, seine Fähigkeiten zu entwickeln. So geben Sie ihm den Freiraum und die Hilfe, die es für ein zufriedenes Leben braucht.
Ihr Kind wird nach heilpädagogischen Gesichtspunkten gefördert, immer ausgehend von seinem momentanen Entwicklungsstand.
Wir sehen uns auch als Vermittler und Bindeglied zwischen Eltern und Ärzten, Behörden und Therapeut:innen. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei Sorgen und Problemen.
Kindertagesstätte & Schule
Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen – damit Inklusion gelingt
Lebenslanges gemeinsames Lernen – diese Vision wird als Ziel unserer Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention formuliert (www.inklusion.rlp.de). Kinder und Jugendliche nach ihren individuellen Stärken und Besonderheiten zu unterstützen und zu respektieren, sie durch ihr Umfeld zu fördern und sie pädagogisch, medizinisch und therapeutisch zu begleiten – so kann Inklusion gelingen. Dennoch bestehen seitens der Eltern, der Erzieher:innen oder der Lehrer:innen Bedenken, manche Kinder in Regeleinrichtungen zu schicken.
Kindertagesstätte
Kinder angemessen fördern
Kinder brauchen den Kontakt zu anderen Kindern, auch schon im frühen Alter. Deshalb ist der Besuch eines Kindertagesangebotes auch für Kinder mit Behinderung auf jeden Fall empfehlenswert. Für sie stehen vor dem Schuleintritt verschiedene Angebote der Bildung, Betreuung und Erziehung zur Verfügung. Der Leitgedanke der Inklusion verfolgt das Ziel, für alle Kinder, unabhängig von geistigen und körperlichen Fähigkeiten, kulturellem oder religiösem Hintergrund, gemeinsame und angemessene Förderangebote einzurichten.
Haben Sie ein Kind in der Kindertagesstätte mit erhöhtem Unterstützungsbedarf? Dann können wir Ihnen zwei Möglichkeiten anbieten:
- Ihr Kind kann unsere integrative Tom-Mutters-Kindertagesstätte besuchen
- Oder eine unserer Integrationshilfen begleitet Ihr Kind in eine Regelkindertagestätte Ihrer Wahl
Erscheint Ihr Kind nicht altersgemäß entwickelt, können Sie bis zum sechsten Lebensjahr Hausfrühförderung beantragen.
FAQ – Meist gestellte Fragen
Wie kann ich für mein Kind Frühförderung bekommen?
Setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, wir beraten Sie bei einem Erstgespräch über das weitere Vorgehen.
Brauche ich eine Überweisung vom Kinderarzt?
Für den Erstkontakt ist keine Überweisung notwendig.
Sollten Sie sich für eine Frühförderung nach dem Erstkontakt entscheiden, ist im Anschluss daran eine Vorstellung Ihres Kindes im SPZ Ludwigshafen vorgesehen. Dafür wird eine Überweisung benötigt.
Entstehen der Familie irgendwelche Kosten?
Die Hausfrühförderung wird durch den zuständigen Sozialhilfeträger nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen genehmigt und bezahlt.
Wie oft findet eine Förderung statt?
In der Regel findet ein wöchentlicher Hausbesuchstermin statt. Individuelle Absprachen sind möglich.