Schulen
Eine passende Schule finden
Haben Sie ein Schulkind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf? Dann stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen, die passende Schule für Ihr Kind zu finden.
Sie können beispielsweise eine Schwerpunktschule oder eine Förderschule wählen. Diese beiden Lernorte haben gemeinsam, dass die individuelle Lernausgangslage jeder Schülerin und jedes Schülers berücksichtigt wird.
Alternativ können Sie sich für eine IGS, eine Realschule oder ein Gymnasium entscheiden. Denn Rheinland-Pfalz liegt viel daran, Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen zu ermöglichen, die gleichen Schulen zu besuchen und gleichberechtigt an einem gemeinsamen Unterricht teilzunehmen.
Schwerpunktschule
Zieldifferente und zielgleiche Förderung
Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen (Grundschulen und weiterführende Schulen der Sekundarstufe), an denen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im inklusiven Unterricht sowohl zieldifferent als auch zielgleich gefördert werden.
Ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe kann Ihrem Kind dabei helfen, den Schulalltag zu erleichtern. Diese Begleitung ist ein gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen (gemäß §§ 53 und 54 SGB XII, wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Weitere Informationen unter:
https://inklusion.bildung-rp.de/inklusion.html
Förderschule
Sonderpädagogische Förderung
An Förderschulen lernen ausschließlich Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und deren Eltern diesen Lernort gewählt haben.
Ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe kann Ihrem Kind dabei helfen, den Schulalltag zu erleichtern. Diese Begleitung ist ein gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen (gemäß §§ 53 und 54 SGB XII, wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Weitere Informationen unter:
https://foerderschule.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html
Integrierte Gesamtschule, Realschule oder Gymnasium
Zielgleiche Förderung
Auch an Schulen, die keine Schwerpunktschulen sind, lernen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, beispielsweise mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen. Diese Schülerinnen und Schüler streben im zielgleichen Unterricht die gleichen Schulabschlüsse wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler an.
Ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin der Lebenshilfe kann Ihrem Kind dabei helfen, den Schulalltag zu erleichtern. Diese Begleitung ist ein gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe und ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft.
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen (gemäß §§ 53 und 54 SGB XII, wenn eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung vorliegt) oder beim Jugendamt (gemäß § 35a SGB VIII, wenn eine seelische Beeinträchtigung droht oder diagnostiziert wurde).
Weitere Informationen unter:
https://bildung-rp.de/schularten.html